Eppingen sucht Gästeführer-Nachwuchs
Als Gästeführer*in zeigst du Besuchern*innen nicht nur Sehenswürdigkeiten, historische Plätze und gibst Jahreszahlen weiter.
Du erzählst Geschichten von Personen und Ereignissen, gibst spannende Hintergründe weiter und machst unsere Stadt mit deiner Persönlichkeit erlebbar.
Dabei unterstützen wir dich mit einer finanzierten und praxisnahen Ausbildung. In mehreren Seminarmodulen erfährst du die wichtigsten Inhalte zur Eppinger Stadtgeschichte und zur Methodik einer gelungenen Stadtführung.
So sieht deine Ausbildung aus:
Theorieeinheit:
Zwei Samstage, jeweils 10 – 15 Uhr,
im Bürgerhaus Schwanen
Praxiseinheit:
5 gemeinsame Rundgänge, deren Termine wir in Absprache mit den Teilnehmenden festlegen.
Sammle wertvolle Praxistipps von erfahrenen Gästeführer*innen und entwickle deinen ganz persönlichen Gästeführungsstil.
Ausbildungsstart: November 2026
Das bieten wir dir
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Eine kompakte Ausbildung mit mehreren Seminarmodulen zu den wichtigsten Themen der Eppinger Stadtgeschichte und zur Methodik einer Stadtführung.
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Austausch mit erfahrenen Gästeführer*innen.
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Die Möglichkeit, deine Begeisterung für Eppingen mit Gästen zu teilen.
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Organisation, Vermarktung und Verwaltung der Führungen durch das Team der Stadtinformation.
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Die Kosten der Ausbildung werden übernommen.
Häufige Fragen die angehende Gästeführer haben.
Du durchläufst die theoretische und praktische Ausbildung mit Ausbildungsstart im November 2026.
Der Einsatz als Gästeführer wird individuell mit dir vereinbart. Die Stadtinformation Eppingen vermittelt die Gästeführungen und ist Ansprechpartner für die Gäste. Es wird keine Mindestzahl an Gästeführungen pro Jahr abverlangt.
Die Kosten für eine Gästeführung mit einer Gruppe von max. 30 Personen liegt bei 60 €. Ein solche Führung dauert rund 1,5 Stunden.
Wir schließen mit unseren Gästeführern eine Rahmenvereinbarung ab. Mit Aufnahme der Tätigkeit als Gästeführer im Sinne dieses Vertrages erfolgt die Anmeldung des Gästeführers bei der Unfall- und Haftpflichtversicherung des Vermittlers. Das Versicherungsentgelt wird durch den Vermittler übernommen.
Der Gästeführer übt seine Tätigkeit selbstständig und auf eigenes Risiko aus. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange wird der Gästeführer selbst Sorge tragen.